Anmeldebedingungen

Allgemeine Anmelde-bedingungen

Anmeldeverfahren
Die Anmeldung für die Weiterbildungen der Sexualtherapie bzw. Sexualpädagogik erfolgt formlos per Email an leschner-beratung@web.de mit Angabe der Adresse und Handy. Das Institut bestätigt zeitnah den Eingang der Anmeldung. Die Anmeldung ist dann verbindlich.
Sollten sich mehr Teilnehmende für ein Seminar anmelden als Plätze vorhanden sind, so entscheidet die Reihenfolge der Anmeldung.
 

Teilnahmekosten
Weiterbildungen Sexualpädagogik und Sexualtherapie: Die Seminargebühr beträgt 1.200,- Euro. Die Tagespauschale (5 x Vitalpause, 5 x Mittagsbüfett, 5 x Motivationspause und nicht-alkoholische Getränke während des Seminartages) betragen im Tagungshaus Ebernburg 45,- Euro pro Nacht zusätzlich zur Seminargebühr. Gesamtpreis: 1.425,- Euro.
Viele preiswerte Unterkünftige sind in der Nähe zu finden wie z.B. das günstige Hotel Krone.

Bei Anmeldung ist eine Anzahlung von 500,- Euro zu entrichten. Die jeweilige Restzahlung muss 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn überwiesen werden. Eine individuelle Ratenzahlung ist ohne Aufschlag an Gebühren möglich.


Absage der Teilnahme
Eine Absage der Teilnahme ist bis 12 Wochen vor Beginn der Weiterbildung kostenlos möglich. Eine Bearbeitungsgebühr von 20,- Euro ist jedoch bei jeder Absage durch den Teilnehmer*in zu entrichten.
Bei einer Abmeldung bis zu 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird die Hälfte des Teilnahmebeitrags einbehalten.
Bei einer späteren Absage wird der volle Teilnahmebeitrag fällig bzw. wenn der Teilnehmer die Weiterbildung antritt und nicht weiterführt. Unabhängig vom Grund. Ein Anrecht auf eine Teilnahmebestätigung bzw. Zertifikat besteht nicht.

Für das Tagungshaus Ebernburg gelten folgende Stornobedingungen für die Übernachtungen:
a. bei Absage bis 61 Tage vor Veranstaltungstermin eine Bearbeitungsgebühr von 20€,
b. bei Absage zwischen 8 bis 60 Tage vor dem Veranstaltungstermin 60% des Übernachtungspreises,
c. bei Absage zwischen 1 bis 7 Tagen vor dem Veranstaltungstermin 80% des Übernachtungspreises.
d. am ersten Tag der Veranstaltung der komplette Übernachtungspreis.

Falls eine Teilnehmer*in aus einem triftigen Grund (Krankheit, Tod eines Familienangehörigen, o.ä.) nicht an der Weiterbildung teilnehmen kann und die Frist der kostenfreien Stornierung (12 Wochen) abgelaufen ist, bietet das Institut aus Kulanz eine Umbuchung auf die nächste Veranstaltung an. Einen Nachweis über diesen triftigen Grund muss dem Institut umgehend vorgelegt werden. Die Stornobedingungen für die Übernachtungen im Tagungshaus gelten weiterhin und sind entsprechend vom Teilnehmer*in im Fall der Umbuchung zu tragen.
Falls der Platz durch eine Teilnehmer*in (z.B. von einer möglichen Warteliste oder kurzfristigen Anmeldung) ersetzt werden kann, fällt lediglich die Bearbeitungsgebühr von 20,- Euro an. Kann der Platz nicht nachbesetzt werden, wird eine Umbuchungsgebühr von 90,- Euro erhoben. Die Weiterbildung kann maximal 3mal verschoben werden. Bei der 4. Absage wird der volle Teilnahmebetrag einbehalten. Bei einer Absage innerhalb einer Woche vor Beginn der Veranstaltung, muss individuell abgeklärt werden, ob Ansprüche seitens der Bildungsstätte erhoben werden. Falls dies der Fall ist, muss die Teilnehmer*in diesen Ansprüchen nachkommen.


Absage durch das Institut für Sexualtherapie und Sexualpädagogik
Sollte ein Seminar aufgrund einer nicht erreichten Teilnehmerzahl oder aus jedwelchen anderen Gründen (z.B. Krankheit des Dozenten, usw.) abgesagt oder verschoben werden, erhalten die Teilnehmenden frühestmöglich eine Benachrichtigung. Der Vertrag zwischen einem Teilnehmer*in und dem Institut kann dann auch seitens des Instituts aus jedwelchen Gründen bis zu einem Monat vor Beginn der Veranstaltung gekündigt werden. Für den Fall, dass beide Weiterbildungen Sexualtherapie und Sexualpädagogik von dem Teilnehmer*in gebucht wurden, aber nur eine Veranstaltung besucht wird oder wurde, verfällt der Kombirabatt, der gewährt wurde, mit der Kündigung des Vertrags. Das gilt für die Kündigung seitens des Teilnehmer*in oder seitens des Instituts.
Von den Teilnehmenden können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden.
Bereits erfolgte Zahlungen von Teilnahmegebühren werden vollständig, ohne Abzug von Gebühren, umgehend zurückerstattet. Verfällt der Kombirabatt wird das in der Rückzahlung berücksichtigt.
Weitergehende Ansprüche (z. B. Kosten für bereits gebuchte Bahnfahrkarten) sind ausgeschlossen.


Infos zum Bildungsscheck aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds
Grundsätzlich steht der Bildungsscheck jedem offen, der die Voraussetzungen der ESF-Förderrichtlinie 2021 – 2027 erfüllt. Die Förderung der beruflichen Weiterbildung soll insbesondere der Kompetenzentwicklung von Beschäftigten, Berufsrückkehrenden und Selbstständigen dienen. Das zu versteuernde Jahreseinkommen muss über 20.000,- € und darf höchstens 40.000,- € betragen (bzw. über 40.000,- € und maximal 80.000,- € bei gemeinsamer Veranlagung).
Die Ermäßigung beträgt 50 % des Pauschalbetrages der beruflichen Weiterbildung. Der Pauschalbetrag wird pro Bildungsscheck auf Grundlage der in der Rechnung ausgewiesenen Gesamtausgaben der beruflichen Weiterbildungsmaßnahme festgelegt (Ausgaben für Fahrten und für die Unterbringung sind nicht förderfähig und gehören somit nicht zu dem förderfähigen Pauschalbetrag). Die Zuwendung ist begrenzt auf maximal 500 Euro pro Bildungsscheck.
Die Beantragung läuft auf Länderebene und muss von jeder Teilnehmer*in selbst beantragt werden. Die Reduzierung der Rechnung erfolgt in Absprache mit dem Institut für Sexualtherapie und Sexualpädagogik individuell.

Wo Ihr für Euer Bundesland den Bildungscheck beantragen müsst, erfahrt Ihr durch das ESF-Bürgertelefon montags bis donnerstags von 8.00 bis 20.00 Uhr unter 030 221 911 007.

Hier einige Beispiellinks im Überblick:



 Du hast Interesse an einer Weiterbildung?

Kontakt
Share by: